Wer wird gefördert?

Unternehmen, die Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t unterhalten, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt und in Deutschland zugelassen sind.

 

Hinweis:

Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z. B. Miete/ Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf diesen zugelassen sind, nicht berücksichtigt.

 

 
 

Ansprechpartner

Herr Frank Schubert

 Kontaktformular

Home Impressum Rechtlicher Hinweis Datenschutz Kontakt Sitemap Extranet