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Wer wird gefördert?Unternehmen, die Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t unterhalten, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt und in Deutschland zugelassen sind.
Hinweis: Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z. B. Miete/ Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf diesen zugelassen sind, nicht berücksichtigt.
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