![]() |
|
Im Rahmen des Programms "De-Minimis" gelten folgende Förderhöchstbeträge je Maßnahme:
Der Förderhöchstbetrag eines Unternehmens ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 2.000 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 30. September des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 Euro jährlich begrenzt.
Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden nur noch schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt, die zum 30. September des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen waren. Nicht berücksichtigt werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (Miete o. ä.) zur Verfügung gestellt werden, und nicht auf diesen zugelassen sind.
Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" können Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
Erfolgreiche Ausbildungsverhältnisse werden mit 35.000 Euro (KMU) oder 30.000 Euro (übrige Unternehmen) bezuschusst. Es wird eine Ausbildungsdauer von 36 Monaten berücksichtigt. Abgebrochene Ausbildungsverhältnisse können nicht gefördert werden.
|
|
|
|