Im Rahmen des Programms "De-Minimis" gelten folgende Förderhöchstbeträge je Maßnahme:
- Fahrzeugbezogene Maßnahme: bis zu 3.600 €
(z. B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen) - Personenbezogene Maßnahme: bis zu 1.400 €
(z. B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten) - Maßnahme zur Effizienzsteigerung: bis zu 2.500 €
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen)
Der Förderhöchstbetrag eines Unternehmens ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (1.400 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 Euro jährlich begrenzt.
Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden nur noch schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt, die zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen waren. Nicht mehr berücksichtigt werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (Miete o. ä.) zur Verfügung gestellt werden, und nicht auf diesen zugelassen sind.
Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" können Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
- betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin
- Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
Bei den vorrangig geförderten betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 % gewährt werden. Die Förderung erhöht sich für „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) auf 70 %.
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 60 % gewährt werden. Kleine und mittlere Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 25 % gezahlt werden. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 35 %.
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