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Die Antragsfrist für das Programm zur Aus- und Weiterbildung endet am 15.01.2012, die Frist für die De-Minimis-Beihilfe endete am 28.02.2012.
Wichtiger Hinweis: Mit der Durchführung der Maßnahme(n) darf erst nach Antragstellung und frühestens ab dem 1. 1. des jeweiligen Förderjahres begonnen werden.
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