Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ändert sich für Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr einiges: Ab dem 10.09.2009 (für Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE) bzw.  seit dem 10.09.2008 (für Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE) muss jeder gewerbliche Kraftfahrer regelmäßig alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen.


Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, Kraftfahrer durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte auf dem neuesten Stand zu halten. Die Unterrichtseinheiten können über den 5-Jahreszeitraum verteilt abgeleistet werden und müssen mindestens 7 Zeitstunden je Weiterbildungseinheit umfassen.

 

 

Unser Modulkonzept für die Weiterbildung sieht 7-Stunden-Einheiten über fünf Jahre verteilt vor. Diese Module decken alle Inhalte gemäß BKrFQV ab.

 

Seminarkalender
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik + Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer
Modul 5: Ladungssicherung
Weiterbildungsservice
 
 

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