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Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ändert sich für Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr einiges: Ab dem 10.09.2009 (für Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE) bzw. seit dem 10.09.2008 (für Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE) muss jeder gewerbliche Kraftfahrer regelmäßig alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen.
Unser Modulkonzept für die Weiterbildung sieht 7-Stunden-Einheiten über fünf Jahre verteilt vor. Diese Module decken alle Inhalte gemäß BKrFQV ab. Seminarkalender Modul 1: Eco-Training Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr Modul 3: Sicherheitstechnik + Fahrsicherheit Modul 4: Schaltstelle Fahrer Modul 5: Ladungssicherung Weiterbildungsservice |
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