- Als besondere Dienstleistung für unsere §57b Partnerbetriebe bieten wir die Kalibrierung der §57b Prüfmittel an.
- Die Genauigkeit der §57b Prüfmittel muss mindestens alle zwei Jahre erneut nachgewiesen werden. Falls ein Prüfmittel-Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, wird diese Überprüfung ohne Aufforderung im festgelegten Intervall durchgeführt.
- Für die Kalibrierung setzen wir Kalibrier-Prüfmittel ein, die jährlich durch den Hersteller geprüft werden.
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