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| Produkte » Digitaler Fahrtschreiber DTCO | ||
Es führt kein Weg vorbei.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Fahrzeuge, die über mehr als neun Sitzplätze verfügen, mit dem digitalen Tachographen ausgerüstet sein.
Diese Regelung bezieht sich auf Neufahrzeuge. Für den vorhandenen Fahrzeugbestand besteht keine generelle Nachrüstpflicht, allerdings gibt es hierzu einige Ausnahmen. Mit der Umstellung auf den digitalen Tachographen erhält die die Datenerfassung und Datenauswertung von Tachographendaten einen viel höheren Stellenwert als bislang.
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Marken
Ansprechpartner für Eigenverwender Herr Ulrich Meyer
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