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Was fordert das Gesetz?Seit Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen LKW mit mehr als 3,5 t und Fahrzeuge zur Personenbeförderung von mehr als 9 Personen einschließl ich des Fahrers gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit einem digitalen Tachographen ausgestattet werden. Sämtliche Fahrzeugdaten aus einem digitalen Tachographen sowie Fahrerdaten aus Fahrerkarten müssen laut Gesetzgeber archiviert werden. Pro Unternehmen muss mindestens eine Unternehmenskarte vorhanden sein, und jeder Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Tachographen benötigt eine eigene Fahrerkarte. Die Gültigkeit der Karten sowie die Archivierungsfristen sind länderspezifisch und entsprechend zu beachten. Nach VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EWG) Nr. 3821/85 bzw. VO (EG) Nr. 1360/2002 und FPersV gelten im Einzelnen folgende Vorschriften:
Selbstverständlich können Sie digitale Tachographen auch freiwillig bei älteren Fahrzeugen nachrüsten. Dies wird vor allem dann interessant, wenn Sie zur Betriebsoptimierung umfangreiche Auswertungen von Fahrzeug- und Fahrerdaten vornehmen möchten. Unser DTCO-Team berät Sie gerne hierzu. *Gesetzgebung Deutschland
Ab Oktober 2011: Die 1-Minuten-RegelDie neusten Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Tachographen in der Europäischen Union treten ab Oktober 2011 in Kraft. Das Hauptaugenmerk der Gesetzesänderungen liegt auf der Herausarbeitung wichtiger Fragestellungen, mit denen Benutzer in der Branche konfrontiert werden. Die unmittelbarste Auswirkung auf die Transportunternehmen wird die sogenannte “1 Minutenregel” haben: „Es wird die Tätigkeit (LENKEN, ARBEIT, BEREITSCHAFT oder RUHE) angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde.(bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde). „Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehenden und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN registriert, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.“ Aufgrund einer Reihe von weiteren Maßnahmen, darunter 255 unternehmensspezifische Datensperren anstelle der bisherigen 20, die Möglichkeit, das VRN in der Betriebsart "Unternehmen" nur einmal eingeben zu müssen sowie verbesserte Bedingungen für die manuelle Eingabe werden die meisten Transportunternehmen die neue Gesetzgebung begrüßen. Neue Fahrpersonalverordnung ab 31. Januar 2008Zum 31.01.2008 wurde die geänderte Fahrpersonalverordnung rechtswirksam. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen. Besonders zu beachten ist die Änderung des § 20 Abs. 1 über die Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage. Diese Bescheinigungen dürfen grundsätzlich nicht von Hand ausgefüllt werden und müssen dem beigefügtem Muster entsprechen.
Formblatt Tätigkeitsnachweis (Word-Datei, 61 Kb)
Nationale Verordnungen |
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Ansprechpartner für Eigenverwender Herr Ulrich Meyer
Ansprechpartner für Wiederverkäufer Herr Axel Menze |
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