Seit 2009 ist es beschlossene Sache: Dem Transportgewerbe werden jährlich Fördermittel im Rahmen der Mautharmonisierung zur Verfügung gestellt. Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren LKWs im Fuhrpark können ab sofort von diesen Förderprogrammen profitieren.

Durch diese Programme wird z. B. die Anschaffung von Navigations- und Telematiksystemen oder auch Hard- und Software für den digitalen Tachographen bis zu 90 % gefördert. Darüber hinaus werden auch Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter über Fördermittel bezuschusst. 

Durch diese Fördermittel erhalten viele Investitionsvorhaben eine besondere Attraktivität. Die vom Unternehmer selbst aufzubringenden Mittel reduzieren sich erheblich. Je nach Konstellation kann der Eigenanteil des Betriebs auf nur noch 10 % sinken. Das heißt, die Amortisationszeiten effizienzsteigernder Anschaffungen verkürzen sich erheblich. Besonders Maßnahmen rund um den digitalen Tachographen wie Systeme zum Massenspeicher-Download, Auslesestationen und Erweiterungen der Archivierungssoftware, aber auch Telematiklösungen, rücken in den Mittelpunkt des Interesses.

Darüber hinaus werden auch Seminare für Fahrer und Disponenten zum Thema digitaler Tachograph und Archivierungssoftware gefördert. Zu den externen Seminarkosten können auch die Personalkosten der Schulungsteilnehmer für die Berechnung der Fördermittel angesetzt werden.

Die Mittel werden über zwei Förderprogramme verteilt. Das Programm Sicherheit und Umwelt, auch De-Minimis-Beihilfe genannt, und das Programm zur Aus- und Weiterbildung stellen die Rahmenbedingungen der Förderung dar.

Wichtiger Hinweis:
Die Antragsfrist für das Programm zur Aus- und Weiterbildung endet am 15.01.2012, die Frist für die De-Minimis-Beihilfe endet am 28.02.2012.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe kann ein Unternehmen jährlich maximal 33.000 € Zuschüsse erhalten. Maßgeblich für die Bestimmung des maximalen Förderbetrags ist die Anzahl der am 30. September des Vorjahres zugelassenen Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht.

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm De-minimis erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Im Förderjahr 2012 beträgt der Fördersatz 2.000 € pro Fahrzeug. Für einen Fuhrpark mit z. B. 10 schweren LKW errechnet sich ein Förderbudget von 20.000 €, sofern die Lkw vor dem 30.09.2011 zugelassen wurden.  Das bedeutet, dass mit dieser Summe z. B. die Nachrüstung von Remote Download-Systemen für 20 Fahrzeuge gefördert werden kann. So lässt sich die Datenübertragung vom DTCO (Fahrerkarte und Massenspeicher) zu 90 % vom Staat finanzieren.

Das Aus- und Weiterbildungsprogramm bietet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss von bis zu 70 %. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen  - dazu zählt auch die Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - für Ihre Mitarbeiter über dieses Förderprogramm bis zu 70 % bezuschussen lassen können.

 

 
 

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